Fördermöglichkeiten
Jetzt in neue Fenster investieren und richtig sparen!

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Der Klimawandel ist in aller Munde. Denn wir alle werden uns sehr anstrengen müssen, um die Ziele des Welt-Klimagipfels gemeinsam zu erreichen und die Erderwärmung mindestens zu verlangsamen, wenn nicht sogar zu stoppen. Doch es gibt auch eine gute Nachricht:

 

Für Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer ist es einfach, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Denn Sie können Investitionszuschüsse für den Austausch alter Fenster beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen – oder Sie setzen die Investition in energetischer Gebäudesanierung anteilig von der Steuer ab.

 

Sie planen einen Neubau? Dann hält die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach wie vor interessante Förderprogramme für Sie bereit. Die Eckdaten finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.

Neue Fenster, gleich mehrfach sparen

Kein Fenster hält ewig, das ist klar. Schließlich sind Fenster über Jahre Wind und Wetter ausgesetzt. Doch wussten Sie, dass ein Fenster, das vor 1995 verbaut wurde, bereits als alt gilt und damit dringend ausgetauscht werden sollte? Und auch ein erst 20 Jahre altes Fenster mit einem durchschnittlichen U-Wert von 1,6 W/(m2K) entspricht nicht mehr den heutigen Standards.

 

Doch Sie können von attraktiven Förderungen profitieren, wenn Sie in neue Fenster, Haustüren oder in den Wärmeschutz investieren – und zwar über drei verschiedene Wege:

Extratipp Förderung:

Unser Förderrechner berechnet in Sekunden den Förderbetrag für Ihre neuen Fenster und Türen (BAFA Förderprogramm Einzelmaßnahmen Gebäudehülle)

 

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Mit unserer Fördermittelauskunft informieren Sie sich ganz unverbindlich selbst, welche Förderprogramme zu neuen Fenstern und Türen Sie beanspruchen können.

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Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie dem Austausch von Fenstern oder der Haustür können Sie sich also zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. BAFA
    Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen Sie mindestens 2.000 Euro brutto investieren. Dann erhalten Sie 15 % der förderfähigen Ausgaben – gedeckelt pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf bis zu 30.000 Euro. Und wenn Sie im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können Sie von einem weiteren Förderbonus in Höhe von 5 % profitieren! Und Sie sanieren Ihr Gebäude Schritt für Schritt ganz systematisch - bis hin zu einem Primärenergiebedarf von nur noch 50 kWh/m²a für ein KfW-Effizienzhaus 85.
  2. Abschreibung
    Hier werden Sie indirekt gefördert, denn Sie können 20 % der Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen – und zwar über 3 Jahre verteilt und gedeckelt auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt. 50 % der Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung können Sie sogar direkt absetzen – Sie müssen diese Kosten nicht mehr über mehrere Jahre verteilen.

Immer gleich ist

Sie profitieren doppelt! Denn mit den neuen energieeffizienten WERU-Fenstern senken Sie Ihre Heizkosten nachhaltig und erzeugen so weniger klimaschädliches CO₂.

ACHTUNG: Um einen Förderantrag zu stellen oder um von den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren, müssen die neuen Wärmeschutzfenster einen U-Wert von mindestens 0,95 W/(m2K) haben. WERU-Fenster erreichen diesen Wert fast immer bereits in der Standardausstattung!

Doch eine Investition in neue Fenster hat noch mehr Vorteile: Zum Beispiel können Sie gleich auf den richtigen Schallschutz achten und für mehr Ruhe in Ihren vier Wänden sorgen. Außerdem werden Ihre Räume heller, denn moderne Fenster haben meist schmalere Rahmen und lassen mehr Tageslicht hinein – was sich zusätzlich noch positiv auf Ihre Stromrechnung auswirkt.

Mit der BAFA Schritt für Schritt zu neuen Fenstern

Um möglichst viel aus dem tollen Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) herauszuholen, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:

  1. Machen Sie einen Termin mit einem WERU-Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort und entscheiden Sie sich für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin
    Die Mehrzahl unserer Fensterspezialisten berät Sie umfassend und prüft, ob Ihre gewünschten Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind. Viele Betriebe arbeiten auch direkt mit einem Energieberater zusammen! Oder Sie suchen sich selbst ein Energieberatungsunternehmen in Ihrer Nähe.
    Haben Sie sich für Produkte entschieden, können Sie Ihren Fensterbauer beauftragen!
    Denn für die BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Förderung nicht genehmigt werden sollte.
    WICHTIG: Erst dann kann die Förderung beantragt werden!
  2. Stellen Sie online Ihren Förderantrag beim BAFA.
    Viele unserer WERU Fachbetriebe übernehmen auch die komplette Antragstellung für Sie! Das Antragsformular sowie viele weitere Informationen, Merkblätter und Links zur Förderung finden Sie auf der Website des BAFA.
  3. Lassen Sie Ihre alten Fenster gegen neue, energieeffiziente WERU-Fenster austauschen.
    In enger Absprache mit Ihnen werden nun die alten Fenster gegen neue, energieeffiziente WERU-Fenster ausgetauscht.
  4. Nach Abschluss der Arbeiten wenden Sie sich wieder an Ihren Energieberater oder WERU-Fachbetrieb.
    Er überprüft Ihre Umbaumaßnahme und und stellt Ihnen einen technischen Projektnachweis (TPN) aus.
  5. Rufen Sie Ihren Zuschuss ab.
    Reichen Sie den TPN beim BAFA ein und freuen Sie sich über Ihre neuen energieeffizienten Fenster sowie ein fettes Förderungssümmchen. Gut zu wissen: Für Schritt 5 haben Sie maximal 6 Monate Zeit. Doch wer will schon so lange auf sein Geld warten...

 

Alle Details finden Sie in diesem PDF-Merkblatt des BAFA.

BITTE BEACHTEN SIE!

Die Reihenfolge der Schritte muss zwingend eingehalten werden. Vor Beantragung der BAFA-Förderung brauchen Sie zwingend einen Auftrag an Ihren Fensterbauer.

Wer wird von der BAFA gefördert?

In den Genuss dieser speziellen Förderung kommen folgende Personen:

 

  • Privatpersonen (Eigentümer und Mieter), Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen und Baugenossenschaften.

 

Der Bauantrag für Ihr Bestandsgebäude (alternativ gilt auch die Bauanzeige) für Ihr Bestandsgebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Die Förderung erhalten Sie, wenn Sie den Austausch der Fenster als Einzelmaßnahme durchführen lassen..

Mit steuerlicher Abschreibung zu neuen Fenstern

Seit 01.01.2020 können Sie alle energetischen Sanierungsmaßen an Ihrem selbstbewohnten Haus oder Ihrer selbstbewohnten Wohnung steuerlich absetzen – über 3 Jahre verteilt und bis zu einer Maximalsumme von 40.000 €. Das betrifft

 

  • 20 % der Kosten für alle Sanierungsmaßnahmen UND
  • 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Diese Kosten können Sie sogar direkt absetzen, sie müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

 

Steuerlich gefördert wird neben dem Austausch der alten Fenster zum Beispiel auch die Isolierung von Wänden und Decken, der Einbau/Austausch von Lüftungsanlagen und der Austausch/die Optimierung von Heizungsanlagen. Und auch Ihre Investitionen in digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs können Sie steuerlich geltend machen.

Wer kann die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten nutzen?

Alle Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Wohnungen, die älter sind als 10 Jahre, können diese Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Sowohl die Kosten für Einzelmaßnahmen als auch die Kosten für eine energetische Komplettsanierung können ab dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist, geltend gemacht werden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

GUT ZU WISSEN

Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

Sie planen einen Neubau?

Sie möchten ein Haus bauen? Oder ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen? Oder haben Sie bereits gekauft bzw. die Baugenehmigung erhalten? Auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden Sie viele attraktive Förderprodukte wie zum Beispiel günstige Kredite mit Tilgungszuschuss.

 

Sie sehen: Auch für Bauherrinnen und Bauherren gibt’s Geld dazu, wenn Sie sich von Anfang an für energieeffiziente Fenster entscheiden. Klimaschutz kann so einfach sein.

WERU kann’s!

Wir von WERU achten schon sehr lange darauf, unsere Fenster und Türen möglichst klimafreundlich auszurüsten. Deswegen sind fast alle WERU-Fenster-Modelle schon in der Standardausstattung förderfähig. Und natürlich können Sie auch mit fast all unseren Wärmeschutz-Türmodellen bares Geld sparen! WERU-Fachhändler finden Sie direkt in Ihrer Nähe – dort werden Sie umfassend beraten und unterstützt.

NEU: JETZT GIBT'S AUCH ZUSCHUSS FÜR SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ

Gefördert werden

  1. der Einsatz oder der erstmalige Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen - auf Wunsch auch mit optimierter Tageslichtversorgung.
  2. die Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen.

 

WICHTIG!: Der Preis jedes Elements muss einzeln ausgewiesen werden!

Sie möchten mehr wissen über Ihre Möglichkeiten zum Klimaschutz?

Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale in Sachen Energiesparen, Wärmedämmung und erneuerbare Energien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und sind deshalb kostengünstig. Alle Informationen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale. Dort können Sie auch gleich einen Termin vereinbaren.

 

 

 

 

 

IN EIGENER SACHE: Die Energiekrise erfordert viele Maßnahmen und flexible Anpassungen. Wir bei WERU geben uns große Mühe, in diesem Artikel immer up to date zu sein. Doch bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Garantien für die Richtigkeit dieser Angaben geben können. Vielen Dank.

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