Gewährleistung

Entsprechend der Vorschrift der VOB muss der Handwerker für seine erbrachten Dienstleistungen eine Mängelhaftung gewähren. Nach der Abnahme beginnt eine Zweijahresfrist, innerhalb der Ersatz oder Nachbesserung zu leisten ist. Handelt es sich um einen BGB-Vertrag beträgt die Gewährleistung bei allen Bauschäden und Planungsfehlern grundsätzlich fünf Jahre.

Zurück