WERU LEXIKON E - Alles Wissenswerte an einem Ort

E-Öffner

Elektrischer Türöffner mit oder ohne manuelle Entriegelungsmöglichkeit. Als Fernbedienung von Haustüren, meist mit Türsprechanlage gekoppelt.

Eigenschaften von Fenstern

Als Teil der Außenwand eines Hauses werden an Fenster nicht nur optische Anforderungen gestellt, sondern sie müssen auch Mindestnormwerte bezüglich wichtiger Eigenschaften erfüllen:
•    Wärmeschutz
•    Schallschutz
•    Einbruchhemmung
•    Schlagregendichtheit
•    Fugendurchlässigkeit
•    Mechanisches Verhalten

Einbruchschutz

Fenster und Haustüren sind Schwachpunkte eines jeden Hauses in Bezug auf den Schutz vor Einbrüchen. Mit einem Anteil von 80% stellen Fenster und Fenstertüren den „beliebtesten Zugang“ zum Haus dar, das Aushebeln der Rahmen ist dabei die am häufigsten genutzte Methode. Es kommt darauf an, durch den richtigen Einbau von mechanischen Hilfsmitteln, z.B. einbruchhemmenden Fensterbeschlägen RC1 bis RC3 (früher WK1 bis WK3) oder DIN-geprüften Komplettlösungen, Einbruchversuche zu erschweren und den Fensterflügel vor Aushebeln zu schützen.

Einsteckschloss

Kastenschloss in verschiedenen Ausführungen (siehe auch Schloss), das meistens mit einem Schließzylinder ausgestattet wird.

Eloxal

Elektrolytisch oxidiertes Aluminium. Die Erzeugung von harten, korrosionsbeständigen und festhaftenden Schichten aus Aluminiumwerkstücken z. B. Haustüren.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Seit 1. November 2020 ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Ihr Ziel war eine Energieeinsparung von bis zu 30 % gegenüber der früher gültigen Wärmeschutzverordnung von 1995. Erreicht werden sollte dies mit einem „verschärften Standard“ für die Wärmedämmung am gesamten Gebäude (Umhüllungsflächen).

Die Energieeinsparverordnung ersetzte die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und fasst diese zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. Am 01.10.2009 wurde die EnEV abermals novelliert, die U-Werte wurden für den Neubau aber auch für bestehende Gebäude nach unten korrigiert.

Energieverlust

Energieverlust – Bauten, die nicht nach den neuesten technischen Erkenntnissen ausgerüstet sind, verschleudern häufig unnötig viel Heizenergie. Die nachträgliche Wärmedämmung ist nicht nur unter Umweltgesichtspunkten vorteilhaft. Effiziente Wärmedämmung schont Umwelt und Geldbeutel zugleich.

EPDM

Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, auch unter APTK bekanntes Dichtungsmaterial aus synthetischem Kautschuk. Im Bereich Autoverglasungs- und Fensterdichtungen lange bewährt. Das Dichtungsmaterial ist sehr hochwertig, wetter- und feuchtigkeitsbeständig, Dauerhaft elastisch und verfügt über ein hohes Rückstellvermögen.

ESG

Einscheiben-Sicherheits-Glas, wird bei der Produktion erhitzt und abgeschreckt, so dass an der Oberfläche eine starke Vorspannung entsteht. Diese macht die Oberfläche sehr widerstandsfähig gegen Druck-, Schlag- und Hitzeeinwirkung. Die Glaskante ist dagegen sehr anfällig und muss besonders geschützt werden. Bei Scheibenbruch zerfällt ESG in lauter kleine Krümel ohne nennenswerte Verletzungsgefahr für Personen. ESG lässt sich nach dem Härtevorgang mechanisch nicht mehr bearbeiten (Größen- Zuschnitt, Bohrungen u.a.).

Extrusion

Verfahren zur Herstellung von Kunststoffprofilen aus Thermoplasten. Im Extruder werden Granulate stufenweise erhitzt und durch eine formgebende Düse gedrückt. Im weiteren Verlauf kühlt das Profil ab und ist schneid- und lagerfähig.

Seit 1. November 2020 ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Ihr Ziel war eine Energieeinsparung von bis zu 30 % gegenüber der früher gültigen Wärmeschutzverordnung von 1995. Erreicht werden sollte dies mit einem „verschärften Standard“ für die Wärmedämmung am gesamten Gebäude (Umhüllungsflächen).

Die Energieeinsparverordnung ersetzte die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und fasst diese zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. Am 01.10.2009 wurde die EnEV abermals novelliert, die U-Werte wurden für den Neubau aber auch für bestehende Gebäude nach unten korrigiert.

Für alle Gebäude, die beheizt/klimatisiert werden, gilt seit 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Es beinhaltet hauptsächlich Vorgaben zu Wärmedämmstandard und Heizungstechnik eines Gebäudes. Als maximal zulässiger U-Wert ist dort für Fenster 1,3 W/(m2K) und Haustüren 1,8 W/(m2K) festgelegt.

Das GEG verbindet die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) zu einer Vorschrift und löst diese ab.