Wärmedämmung
Wärmedämmung wird unter Anderem eingesetzt, um den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu minimieren. Dabei geht es um die Wärmedämmung der Gebäudefassade und um wärmedämmende Fenster und Türen.
Seit dem 18.11.2013 ist die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft getreten. Diese hat auch Auswirkungen auf Fenster und Haustüren.
Anforderungen an Fenster und Fenstertüren:
Soweit in beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster oder Fenstertüren in der Weise erneuert werden, dass das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird, gelten folgende Höchstwerte:
Uw- max = 1,30 W/(m2K)
Bei Fenstern mit Sonderverglasungen gilt folgende Sonderregelung:
- Schallschutzverglasungen Rw,R >= 40 dB nach DIN EN ISO 717
- Durchbruchhemmende Verglasungen
Uw- max = 2,0 W/(m2K)