Ü-Zeichen
Laut Landesbauordnung, im Zusammenhang mit der Bauregelliste des deutschen Institut für Bautechnik, müssen Fenster- und Türelemente in Bezug auf ihre wesentlichen Anforderungen mit dem Ü-Zeichen (= Übereinstimmungs-Zeichen) gekennzeichnet werden. Das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein anzubringen. Wesentliche Anforderungen für Fenster und Fenstertüren sind:
• der Wärmedurchgangskoeffizient “Uw“ des Fensterelementes (Rahmen und Verglasung)
• der Gesamtenergiedurchlaßgrad “g“ der Verglasung
• der Fugendurchlasskoeffizient “a“
• der Schalldämmwert Rw,R (wenn Schallschutz gefordert wird)
Das Ü-Zeichen wird inzwischen weitgehend durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt.